Gute Nachricht für Investoren und Arbeitnehmer insolventer Unternehmen – BAG/EuGH beschränken Haftung bei Betriebserwerb aus Insolvenz

RA/FAArbR Dr. Sascha Grosjean, Dentons Europe LLP, Düsseldorf

Viele Experten sagen für die nächste Zeit eine Insolvenzwelle voraus. Nicht jede Insolvenz führt jedoch zur vollständigen Stilllegung des betroffenen Unternehmens und seiner Betriebe. In vielen Fällen finden sich Käufer, die den Geschäftsbetrieb – oder zumindest Teile davon – erwerben, um diese dann profitabel fortzuführen. Eine solche Fortführung gestaltet sich für Betriebserwerber umso schwieriger, je mehr Altschulden zu übernehmen sind. Als besonders kritisch stellen sich insofern Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung dar, die auch bei mittelständischen Unternehmen oft hohe Millionenbeträge ausmachen. Spielen die Altersversorgungspflichten schon bei Betriebskäufen außerhalb der Insolvenz eine hervorgehobene Rolle für die Kaufpreisfindung, so können sie für den Erwerb eines ohnehin bislang wirtschaftlich schwachen Betriebs aus der Insolvenz einen echten „Deal-Breaker“ darstellen. » weiterlesen