Für viele Unternehmen ist es ebenso verlockend wie gefährlich: Mitarbeiter als „selbstständige“ Mitarbeiter einzustellen. Verlockend sind insbesondere die geringeren Lohnkosten, weil die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung wegfallen sowie die größere vertragliche Flexibilität, da Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht zur Anwendung kommen. Gefährlich sind aber die Rechtsfolgen, wenn sich der scheinbar selbstständige Mitarbeiter tatsächlich als unselbstständig erweisen sollte. Denn dann droht nicht nur die nachträgliche Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch eine Haftung für die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber hätte einbehalten und abführen müssen. Und so schwebt die mögliche Scheinselbstständigkeit wie ein Damoklesschwert über einer Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen. » weiterlesen