BAG: Viel Bewährtes und ein wenig Neues zum dreistufigen Prüfungsschema bei Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch (ablösende) Betriebsvereinbarung

RA Peter Wehner, Counsel bei Allen & Overy LLP, Frankfurt

Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 19.03.2019 (3 AZR 201/17) erneut über die Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung zu befinden, welche in bestehende Versorgungsanwartschaften eingreift. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das BAG seine ständige und umfangreiche Rechtsprechung zu dem hierfür von ihm im Rahmen der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas. Allerdings deutet das BAG gewisse Erleichterungen an, wenn und soweit die Ablösung gemeinsam durch die Betriebsparteien erfolgt. » weiterlesen

Ausschluss von Witwen-/Witwerrente in der betrieblichen Altersversorgung

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Versorgungsleistungen an Witwen und Witwer sind regelmäßig Bestandteil einer betrieblichen Altersversorgung. Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch ein ungewisses finanzielles Risiko, weil die Witwe bzw. der Witwer eine ihm unbekannte Person ist – möglicherweise selbst dem Mitarbeiter noch unbekannt in dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Zusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt wird. Daher werden Witwen-/Witwerrenten regelmäßig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Allein im ersten Halbjahr 2019 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in sechs Urteilen mit entsprechenden Klauseln auseinandergesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche einschränkenden Voraussetzungen zu beachten sind und welche nicht mehr durchsetzbar sind. Was geht und was geht nicht mehr in der Hinterbliebenenversorgung? » weiterlesen

Hinterbliebenenversorgung: Neues zur Zulässigkeit von Altersabstandsklauseln

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber wegen der Langfristigkeit der übernommenen Verpflichtungen mit besonderen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die Leistung selbst erbringt und nicht einen externen Durchführungsweg wählt. Diese Risiken sieht auch das Bundesarbeitsgericht und betont in seiner Rechtsprechung, dass die Versorgungslast für den Arbeitgeber berechenbar bleiben muss und der Arbeitgeber gerade bei der Hinterbliebenenversorgung ein anerkennenswertes Interesse an der Begrenzung seiner Leistungspflicht hat. Diesem Interesse dienen Altersabstandsklauseln, zu deren Zulässigkeit sich das Bundesarbeitsgericht nun zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres geäußert hat. » weiterlesen

Hinterbliebenenversorgung: Ausschluss deutlich jüngerer Ehegatten ist zulässig

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Arbeitgeber, die Ihren Mitarbeitern als Teil der betrieblichen Altersversorgung eine Hinterbliebenenversorgung gewähren, haben ein Interesse daran, das finanzielle Risiko zu begrenzen, das sich daraus ergibt, dass Arbeitnehmer erheblich jüngere Ehepartner haben. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Vereinbarung von Altersabstandsklauseln.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.02.2018 über die Regelung in einer Versorgungsordnung entschieden, die vorsah, dass ein Anspruch auf Leistungen an Ehegatten nur besteht, wenn diese nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die Regelung wirksam und stellt keine Diskriminierung des Arbeitnehmers wegen des Alters dar. » weiterlesen

Bundesarbeitsgericht kippt übliche Spätehenklausel – Regelung zum Ehezeitpunkt ist diskriminierend

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M., Partner bei Mayer Brown LLP, Frankfurt

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M., Partner bei Mayer Brown LLP, Frankfurt/M.

Viele Regelungen zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland enthalten so genannte Spätehenklauseln. Danach soll eine Witwen-/Witwerrente nur dann geleistet werden, wenn die Ehe zwischen dem versorgungsberechtigten Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin und der Witwe/dem Witwer geschlossen wurde, bevor der/die Mitarbeiter/in ein bestimmtes Lebensalter erreicht. Der Sinn einer solchen Regelung liegt darin, die mit der Hinterbliebenenversorgung verbundenen zusätzlichen Risiken für den Arbeitgeber zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 4. August 2015 (Az. 3 AZR 137/13) eine solche Klausel für unwirksam erklärt, weil sie mit dem Verbot der Benachteiligung wegen des Alters unvereinbar sei. » weiterlesen