Schiedsverfahren als adäquate Alternative zu Verfahren vor den ordentlichen Gerichten

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Schiedsverfahren stellen generell eine adäquate Alternative zur Durchführung eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten dar. Gerade bei Streitigkeiten, die sich überwiegend im technischen Bereich abspielen und/oder bei denen vertrauliche Informationen eine große Rolle spielen, kann ein Schiedsverfahren entscheidende Vorteile bieten. Auch bei internationalen Vertragsverhandlungen können sich die Vertragsparteien häufig leichter auf eine Schiedsklausel als auf einen ordentlichen Gerichtsstand einigen, da sich beide Parteien „neutralen“ Verfahrensregeln unterwerfen und nicht-vertraute Prozessordnungen anderer Jurisdiktionen weitestgehend nicht zur Anwendung kommen. » weiterlesen