Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Dortmund (LG Dortmund, Urteil vom 1. 9. 2010 – 4 O 167/09) erinnert in aller Deutlichkeit an die Verpflichtungen eines Gebäudeeigentümers und Vermieters im Bereich der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden auf untergesetzlicher Ebene von Verbänden (z. B. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V., DVGW) oder dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) festgelegt und regeln detailliert die Anforderungen an einen sicheren und sachgerechten Gebäudebetrieb. » weiterlesen