Arbeitsrechtliche Aspekte der Impfpflicht im Gesundheitswesen

RA/FAArbR Volker Serth, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Der Gesetzgeber hat eine erste begrenzte Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, wie zum Beispiel Pflegeheimen, Krankenhäuser und Arztpraxen beschlossen (§ 20a IfSG). Konkret sollen Beschäftigte in den vorgenannten Einrichtungen bis zum 15.03.2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. » weiterlesen