Kaum war der Bundesarbeitsminister mit dem Vorhaben gescheitert, ein gesetzliches Recht auf Homeoffice einzuführen, liefert die sich weiter verschärfende Covid-19-Pandemie die Steilvorlage für eine im Arbeitsschutzrecht verankerte Pflicht, Heimarbeit anzubieten, wo immer dies möglich ist. Zwar soll die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nur befristet gelten – sie bedeutet dennoch eine Zeitenwende für die Organisation der Arbeit in Betrieben. » weiterlesen