Am 01.12.2014 ist ein neues Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Schweiz in Wettbewerbsfragen in Kraft getreten, welches einen umfassenden Austausch von Informationen zwischen den Wettbewerbsbehörden der Parteien ermöglicht. Das Abkommen, welches eine neue Dimension der internationalen Zusammenarbeit in Kartellfragen etabliert, dürfte v.a. Auswirkungen auf Compliance-Strategien von Unternehmen mit Zweigniederlassungen und/oder Tochterunternehmen in der Schweiz haben, aber auch auf andere Unternehmen, die in der Schweiz intensiv wirtschaftlich tätig sind.
Schlagwort-Archive: Informationsaustausch
Verstoß gegen Kartellverbot durch Preisabsprachen und Informationsaustausch
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im November 2011 Bußgelder von ca. 24 Mio. € gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH, Hersteller des Maschinengeschirrspülmittels „Calgonit“, wegen Verstößen gegen das Kartellrecht verhängt. Bereits im Februar 2008 hatte das BKartA Bußgelder in Höhe von ca. 37 Mio. € gegen Hersteller von Drogerieartikeln verhängt.
Gegenstand beider Verfahren waren nach den Pressemitteilungen des Bundeskartellamts vom 20. 2. 2008 und 23. 11. 2011 „Preisabsprachen“ und „Informationsaustausch“. Es überrascht niemanden, dass Vereinbarungen, für konkurrierende Produkte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Preise um eine bestimmte Spanne anzuheben, verboten sind. Aber das Kartellverbot erfasst darüber hinaus bestimmte Vereinbarungen über andere Wettbewerbsparameter, also Produkteigenschaften, mit denen ein Hersteller sich vom Wettbewerb abzuheben und Nachfrage auf sich zu ziehen sucht (z. B. die Packungsgröße). Das wird nicht nur dann geahndet, wenn die vereinbarte Reduzierung der Packungsgröße von einer Vereinbarung über konstante Preise flankiert wird (und aus Sicht der Verbraucher damit eine Preiserhöhung darstellt), sondern auch wenn allein die Packungsgröße gemeinsam festgelegt wird.