Es löst bei den betroffenen Unternehmen immer wieder Überraschung aus, dass die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (GU) im Ausland durch zwei deutsche – oder in Deutschland tätige – Unternehmen der Fusionskontrolle unterliegt. Mit einem neuen Merkblatt will das Bundeskartellamt (BKartA) nun für Rechtssicherheit sorgen.