Mit Leitsatzurteil des Neunten Senats (BGH Urteil vom 19. 5. 2011 – IX ZR 9/10, DB 2011 S. 1326) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und ausdrücklich festgestellt, dass eine an den Gläubiger gerichtete harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft, noch die darauf bezogene Kenntnis des Gläubigers beseitigt. » weiterlesen