Die Durchsuchung der Kanzlei Jones Day und die Sicherstellung von Unterlagen mit Ergebnissen interner Untersuchungen zum „Diesel-Skandal“ sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit am 6. Juli 2018 veröffentlichten Beschlüssen entschieden (2 BvR 1287/17 u.a.). Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerden der Volkswagen AG, der Kanzlei Jones Day und dort tätiger Anwälte nicht zur Entscheidung an. Die Staatsanwaltschaft darf die Unterlagen nun sichten. Die Begründung des Gerichts lautet wie folgt: » weiterlesen
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Führt die GroKo zum Unternehmensstrafrecht?
„Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne.“ So lauteten die Planungen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2013. Diese Prüfung scheint mittlerweile zumindest weit fortgeschritten zu sein. In ihrem neuen Koalitionsvertrag (Stand 07.02.2018) führen die Parteien aus, das Sanktionsrecht tatsächlich neu regeln zu wollen – im Wesentlichen zum Nachteil der Betroffenen. Neben der Erhöhung des Sanktionsrahmens durch Ausrichtung an der Wirtschaftskraft des Unternehmens (bislang im Höchstmaß zehn Millionen Euro; bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze künftig bei zehn Prozent des Umsatzes liegen) und der Abschaffung des Opportunitätsprinzips soll nunmehr offenbar tatsächlich auch ein Unternehmensstrafrecht kommen.