Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft: Umsetzung des neuen Vergütungssystems gegenüber den erfassten Angestellten notwendig

RA Dr. Rüdiger Hopfe, Partner, SCHWEIBERT LESSMANN, Frankfurt/Main

RA Dr. Rüdiger Hopfe, Partner, SCHWEIBERT LESSMANN, Frankfurt/Main

Am 22. 7. 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten, mit dem in Deutschland die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) umgesetzt wird. Das Gesetz bezweckt die Regulierung der Aktivitäten von alternativen Investmentfonds (sog. AIF), indem es Anforderungen an die Verwalter solcher Fonds stellt. Vom KAGB werden insbesondere geschlossene Fonds, Immobilienfonds, Infrastruktur- und Rohstofffonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Hedgefonds sowie Private-Equity-Fonds erfasst.

Vorgaben zur Vergütung in § 37 KAGB

Neben anderen regulatorischen Vorgaben enthält das KAGB in § 37 Vorgaben zur Vergütung bestimmter Angestellter von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften i. S. der § 1 Abs. 16 i.V. mit § 17 KAGB. Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss für bestimmte Angestellte (z.B. Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft) ein Vergütungssystem festlegen, welches die Vorgaben gemäß Anhang II der AIFM-Richtlinie umsetzt. » weiterlesen

Neuregelung des Rechtsrahmens für Fonds in Deutschland – Das Kapitalanlagegesetzbuch

RA Markus Wollenhaupt, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

Der kürzlich vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf eines Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) schafft einen teilweise neuen und erstmals umfassenden Regulierungsrahmen für deutsche Fonds sowie den Vertrieb von in- und ausländischen Fondsanteilen in Deutschland. Anhand des Entwurfs soll die EU-RL über die Verwalter alternativer Investmentfonds, kurz AIFM-RL, bis Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das KAGB soll für alle Arten von Investmentfonds gelten und damit gleichermaßen für offene und geschlossene Fonds, unabhängig davon, ob diese für Institutionelle oder Privatanleger ausgestaltet sind. Gleichzeitig kehrt das KAGB aufgrund europarechtlicher Vorgaben zum sog. materiellen Fondsbegriff zurück. Danach fällt jeder Organismus für gemeinsame Anlagen unter den Begriff des Investmentvermögens des KAGB, wenn er von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gem. einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Fonds, die den materiellen Anforderungen des KAGB nicht genügen, stellen unerlaubtes Investmentgeschäft dar.

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Das neue Kapitalanlagegesetzbuch – Der Diskussionsentwurf

RA Dr. Sven Zeller, Partner, Clifford Chance, Frankfurt/M.

Das BMF hat zur Umsetzung der AIFM-RL am 20. 7. 2012 den lang erwarteten Diskussionsentwurf des „Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)“ herausgebracht, ein abschließendes Regelwerk für den Investmentfondsbereich. Ob das KAGB diesen großen Erwartungen tatsächlich gerecht wird, ist zweifelhaft. Bislang ist es nur ein Diskussionsentwurf. Das lässt hoffen!

Durch die AIFM-RL sollten eigentlich nur „Alternative Investment Manager“ erfasst werden, nicht aber Fondsprodukte. Dennoch enthält das KAGB dazu viele einschneidende Regelungen bis hin zu einem starren Numerus Clausus möglicher Investments bei geschlossenen Fonds, bei dem gerade die erfolgversprechenden außen vor gelassen wurden. Dies gilt besonders für Immobilienfonds, die es hart getroffen hat.

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