Eine Entscheidung des Gerichtshofes der EU vom Oktober 2010 beschäftigt sich mit mitgliedstaatlichen Vorschriften zur Durchgriffshaftung in der Kapitalgesellschaft. Das Urteil gibt Anlass, die unionsrechtlichen Grenzen nationaler Haftungstatbestände auszuleuchten. Der Gerichtshof hatte über ein griechisches Gesetz über den Betrieb von Fernsehsendern zu befinden. Danach können Geldbußen nicht nur gegen die Betreibergesellschaften, sondern – gesamtschuldnerisch – auch gegen alle mit mehr als 2,5% beteiligten Aktionäre derselben verhängt werden. Nachdem gegen Idryma Typou AE, eine Aktionärin der Betreibergesellschaft des Fernsehsenders „Star Channel“ wegen einer Ehrverletzung eine Geldbuße verhängt worden war, wandte diese sich an den griechischen Staatsrat, der den Fall dem Gerichtshof der EU zur Vorabentscheidung einiger Auslegungsfragen vorlegte. Der Gerichtshof prüfte das Gesetz am Maßstab der EU-Publizitätsrichtlinie wie auch der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit. » weiterlesen