Kooperationspflicht bei Durchsuchungen durch die Kartellbehörden

RA Annette Luise Schild, Partner, Arnold & Porter, Brüssel

RA Annette Luise Schild,
Partner, Arnold & Porter, Brüssel

Fast jeden Monat sind die Beamten der europäischen und deutschen Kartellbehörden unterwegs, um Unternehmen der verschiedensten Branchen zu durchsuchen. Den Startschuss in diesem Jahr gab das Bundeskartellamt im Februar mit Durchsuchungen in der Stahlbranche, gefolgt vom Sanitärgroßhandel im März. Im Mai durchsuchte es Unternehmen der Kartoffelbranche. Im selben Monat fanden Dawn Raids der europäischen Kommission bei Unternehmen der Zucker- bzw. der Öl- und Biospritindustrie statt. Im Juni standen Transportunternehmen im Fokus.  Zu guter Letzt durchsuchte die Kommission im Juli drei große Telekommunikationsunternehmen wegen deren Preisgestaltung beim Internetzugang. Die Regelmäßigkeit und Bandbreite der Durchsuchungen zeigt, dass Unternehmen aller Branchen jederzeit mit Durchsuchungen der Kartellbehörden rechnen müssen und deshalb entsprechend vorbereitet sein sollten.

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OLG Stuttgart hebt Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde auf

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Beschluss vom 25. 8. 2011 (Az.: 201 Kart 2/11) hob das OLG Stuttgart die Preissenkungsverfügung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums als Landeskartellbehörde (LKB) gegen die Energie Calw GmbH auf. Die Entscheidung war bereits nach der mündlichen Verhandlung vom 4. 8. 2011 absehbar. Die Preissenkungsverfügung vom 24. 2. 2011 sollte die Energie Calw dazu verpflichten, für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2009 bei allen Tarifwasser-Kunden bei der Berechnung der Wasserentgelte einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 € je Kubikmeter anzulegen. Zudem sollte der Versorger allen Wasserkunden bis zum 31. 5. 2011 die Differenz zwischen den zugebilligten 1,82 € je Kubikmeter und den im Zeitraum vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2009 tatsächlich abgerechneten Wasserpreisen erstatten. Die Energie Calw hatte gegen die Verfügung sofortige Beschwerde eingelegt.  » weiterlesen

Zur Vergabepraxis von Strom- und Gaskonzessionen

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Viele Städte und Gemeinden sind daran interessiert, sich im Bereich der Energieversorgung unternehmerisch zu betätigen und prüfen daher, ob mittelfristig Aktivitäten – z. B. durch die Errichtung von Gemeindewerke – aufgebaut werden können. In diesem Zusammenhang spielt die Kommunalisierung von Versorgungsnetzen eine wichtige Rolle. Rechtliche Grundlage für den Netzbetrieb auf dem Grund und Boden der jeweiligen Gebietskörperschaft sind Konzessionen, die von den Gemeinden auf Grundlage des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vergeben werden. Es stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie ein angestrebtes eigenes Engagement von Gemeinden oder deren Beteiligungsunternehmen im Rahmen des dort gesetzlich vorgesehenen Bewerbungsverfahrens um Strom- und Gaskonzessionen zum Vorteil des kommunalen Bewerbers berücksichtigt werden darf. » weiterlesen