Aktuelles zu kartellrechtlichen Spielräumen beim Vertrieb von Markenprodukten

RA Dr. René Grafunder LL.M., Partner, Dentons Europe LLP

Markenhersteller investieren erheblich in den Ruf und die Wahrnehmung ihrer Produkte. Etwa wird vielen zu George Clooney sofort die passende Marke einfallen. Wie können Markenhersteller sicherstellen, dass sich die Kosten und Mühen am Ende durch entsprechend attraktive Verkaufspreise und Margen auszahlen?

Am Anfang steht eine Grundentscheidung: Will der Hersteller seine Produkte im Eigenvertrieb oder über unabhängige Händler verkaufen? Beim Eigenvertrieb, also dem Vertrieb über eigene Verkäufer oder weisungsabhängige Handelsvertreter, behält er die Vertriebshoheit und kann damit insbesondere die Preise am Markt selbst festlegen.

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EuGH erlaubt für Luxuswaren Verbot von Händlerverkäufen auf Online-Marktplätzen wie Amazon

RA Dr. Mathias Stöcker, Shearman & Sterling, Frankfurt/M.

Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Frankfurt hin zu der kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen für Luxuswaren sowie zum Verbot des Verkaufs von Luxuswaren über Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay Stellung genommen (C-230/16 – Coty). Nach dem Urteil können Hersteller ihren autorisierten Händlern den Vertrieb von Luxusartikeln über solche Drittplattformen vollständig untersagen. Offen bleibt allerdings die Frage: Wann genau sind Waren Luxuswaren? Und ist ein Drittplattformverbot auch bei Qualitätswaren ohne luxuriöse Ausstrahlung möglich?

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Berücksichtigung von Compliance-Systemen bei der Bußgeldbemessung

RA Dr. Sebastian Hack, LL.M. (London), Osborne Clarke, Köln

Der 1. Strafsenat des BGH hat jüngst entschieden, dass für die Bemessung einer Geldbuße von Bedeutung ist, inwieweit der Bebußte seiner Pflicht genügt, Rechtsverletzungen zu unterbinden und ein entsprechendes, effizientes Compliance-Management installiert hat (Urteil vom 09.05.2017 –1 StR 265/16, RS1243072). Im entschiedenen Verfahren ging es um Steuerhinterziehung, aber auch und gerade für das Kartellrecht könnte das Urteil geradezu revolutionäre Folgen haben. Hier erreichen die Bußgelder schwindelerregende Höhen und seit Jahren streiten sich die Protagonisten,  ob und in welchem Umfang Compliance-Programme bei der Bemessung von Kartellbußgeldern Berücksichtigung finden sollten.

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Referentenentwurf der 9. GWB-Novelle – die wichtigsten Änderungen

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

Am 01.07.2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium den seit langem erwarteten Referentenentwurf für eine 9. GWB-Novelle vorgelegt. Der Referentenentwurf nimmt tiefgreifende Änderungen im deutschen Kartellrecht vor und betrifft hierbei insbesondere die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche, die Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Vorliegend wird ein kleiner praktischer Ausschnitt der geplanten Änderungen vorgestellt. Das Ministerium beabsichtigt, dass Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr vollständig zu durchlaufen.

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Ohne Umweg zum Kartellschadensersatz

RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Oppenhoff & Partner, Köln

RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Oppenhoff & Partner, Köln

Kartellschadensersatzklagen haben stark zugenommen. Aktuelles Beispiel ist die Klagewelle im sog. Zuckerkartell. Um im Klagefall zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts zu vermeiden, sollte die (schieds-)gerichtliche Zuständigkeit für Kartellstreitigkeiten bereits bei der Vertragsgestaltung geregelt werden.

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„No poaching“: Abwerbeverbote im deutschen und europäischen Kartellrecht

RA Dr. René Grafunder, LL.M. (Brügge), Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. René Grafunder, LL.M. (Brügge), Linklaters LLP, Düsseldorf

Mit Wilderei in einem fremden Jagdgebiet (engl. poaching) haben aktuelle Verfahren gegen High-Tech-Unternehmen und Filmstudios vor US-Gerichten nur im übertragenen Sinne zu tun: Google, Apple & Co. sollen gegenseitige Abwerbeverbote – auch bekannt als „No poaching“ – für ihre Fachkräfte vereinbart haben. Neben dem Verbot von aktiven Abwerbeversuchen (d.h. ohne vorherige Bewerbung des Arbeitnehmers,  sogenannte cold calls) sollen sich die Unternehmen gegenseitig über Angebote informiert haben, um Bieterkämpfe zu verhindern.

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Innenausgleich bei EU-Kartellbußen – neue Kritierien von EuGH und BGH

RA Silvio Cappellari, SZA, Schilling, Zutt &  Anschütz, Brüssel

RA Silvio Cappellari, Schilling, Zutt &
Anschütz, Brüssel

In EU-Kartellverfahren macht die Kommission üblicherweise keine Angaben, wie eine Geldbuße zwischen den unmittelbar am Kartell beteiligten Tochtergesellschaften und ihrer Muttergesellschaft aufgeteilt werden soll. Der Kartellsenat des BGH hat in einem Urteil vom 18.11.2014 – KZR 15/12 die für die Durchführung des Innenausgleichs nach deutschem Recht maßgeblichen Parameter weiter präzisiert. » weiterlesen

Missbräuchliche Rabatte bei Marktbeherrschung – Der Fall „Intel“

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das EuG hat das von der EU-Kommission verhängte Rekord-Bußgeld i.H.v. 1,06 Mrd. € gegen den Prozessor-Hersteller Intel bestätigt (s. EU-Kommission, Entscheidung vom 13.05.2009 – COMP/37.990, Intel, und EuG-Urteil vom 12.06.2014 – T-286/09, Intel, im Folgenden: Intel-Urteil). Für marktbeherrschende Unternehmen wird die kartellrechtskonforme Gestaltung von Rabatten damit (weiter) erschwert. Die Praxis lässt das Urteil mit der Frage zurück, warum für ähnliche Rabatte unterschiedliche rechtliche Maßstäbe gelten.

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Verstoß gegen das Vollzugsverbot der Fusionskontrolle – erhebliches Risiko bei M&A-Transaktionen

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

Die Europäische Kommission hat mit der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 20 Millionen Euro einen gezielten Warnschuss in Richtung der an einem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen abgegeben. Die Behörde nahm die Fusion zweier Unternehmen aus dem Bereich Lachszucht und -verarbeitung unter die Lupe und bescheinigte den Beteiligten, gegen das Vollzugsverbot verstoßen zu haben. Die Entscheidung zeigt in aller Deutlichkeit, dass Unternehmen generell gehalten sind, während einer M&A-Transaktion das geltende Fusionskontrollrecht stets im Auge zu behalten und zu befolgen.

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Verbot des Weiterverkaufs über Internetplattformen kartellrechtswidrig?

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das Verbot des Weiterverkaufs von Markenartikeln über Internetplattformen wie Ebay oder Amazon Marketplace in Händlerverträgen hat die obergerichtliche Rechtsprechung in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt – allerdings mit unterschiedlichen Ergebnissen (vgl. Kammergericht Berlin vom 19.09.2013 – 2 U 8/09 Kart; Oberlandesgericht (OLG) München vom 02.07.2009 – U (K) 4842/08; OLG Karlsruhe vom 25.11.2009 – 6 U 47/08). Zuletzt haben sich das OLG  Schleswig (vom 05.06.2014 – 16 U Kart 154/13) und das LG Frankfurt am Main (vom 18.06.2014 – 2-03 O 158/13) geäußert.

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