Kartellrechtler verfolgen das Vorlageverfahren Donau Chemie (Rs. C-536/11) seit längerem gespannt: Schließlich geht es um die Frage, ob die gesetzlichen österreichischen Zugangsregelungen zu Kartellverfahrensakten gegen Unionsrecht verstoßen.
Jetzt hat der Generalanwalt endlich die Schlussanträge verkündet (Stellungnahmen vom 7. 2. 2013). Er argumentiert, dass die gesetzliche Regelung in Österreich, welche das Akteneinsichtsrecht von Kartellgeschädigten grundsätzlich ausschließt, nicht mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz (Art. 19 Abs. 1 EUV) vereinbar ist.