Das Bundesministerium der Justiz hat im November 2010 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes („Aktienrechtsnovelle 2011“) vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung nicht unbedingt thematisch verbundener, aber nicht unbedeutender Änderungen des Aktienrechts. Nach dem Referentenentwurf vom 2. 11. 2010 für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (AktG) sollen unter anderem Aktiengesellschaften, die nicht börsennotiert sind, nur noch Namensaktien ausgeben können. Hintergrund ist die Sorge, die deutsche Inhaberaktie führe bei nicht börsennotierten Gesellschaften zur Intransparenz und ermögliche so Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Der Referentenentwurf sieht als weitere Maßnahme gegen missbräuchliche Aktionärsklagen eine relative Befristung der Nichtigkeitsklage vor.