Die zukünftigen Anforderungen an die Einhaltung umfassender Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haben sich nochmals erheblich verschärft. Der gestern veröffentlichte Vorschlag der EU Kommission für eine Richtlinie zur „Corporate Sustainability Due Diligence“ samt Annex („RL-Entwurf“) geht größtenteils deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz („LkSG“) hinaus. Unternehmen, die sich derzeit bereits in der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Richtlinie und -Prozessen zur Umsetzung der sich stetig fortentwickelnden ESG-Vorgaben befinden, sollten dies berücksichtigen.