Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Anträge des Marburger Bundes, des Deutschen Journalisten-Verbands und der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt (Beschluss vom 06.10.2015 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15, 1 BvR 1588/15). Es fehle an gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machten. Derzeit sei nicht absehbar, dass den Berufsgewerkschaften bei Fortgeltung des Gesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären. » weiterlesen