Zu den Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur  „kleinen Aktienrechtsnovelle 2011“ sieht  eine Ergänzung des § 394 AktG vor, die  für kommunal getragene Kapitalgesellschaften Satzungsgestaltungen zulassen würde, die die Verschwiegenheitspflichten der Aufsichtsratsmitglieder aufheben und öffentliche Aufsichtsratssitzungen erlauben. Dies wäre eine grundsätzliche Rechtsänderung, eine grundsätzliche Rechtsänderung über deren Sinn und Unsinn wohl durchaus unterschiedliche Auffassungen bestehen dürften.  » weiterlesen