Referentenentwurf der 9. GWB-Novelle – die wichtigsten Änderungen

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Jens Steger, Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

Am 01.07.2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium den seit langem erwarteten Referentenentwurf für eine 9. GWB-Novelle vorgelegt. Der Referentenentwurf nimmt tiefgreifende Änderungen im deutschen Kartellrecht vor und betrifft hierbei insbesondere die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche, die Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Vorliegend wird ein kleiner praktischer Ausschnitt der geplanten Änderungen vorgestellt. Das Ministerium beabsichtigt, dass Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr vollständig zu durchlaufen.

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Berechnungsdurchgriff bei der Betriebsrentenanpassung im qualifiziert faktischen Konzern nur noch bei sittenwidriger Schädigung

Dr. René Döring, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt/M.

Dr. René Döring, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt/M.

Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Berechnungsdurchgriff im qualifiziert faktischen Konzern bei Anpassung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der neuen Rechtsprechung des BGH zur Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters aus den Jahren 2007 und 2008 angepasst. Hiernach reicht es für die Zurechnung der wirtschaftlichen Lage einer Konzernobergesellschaft nicht mehr aus, dass diese die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich dauernd und umfassend geführt hat und sich dabei konzerntypische Gefahren verwirklicht haben (BAG-Urteil vom 15. 1. 2013 – 3 AZR 638/10, DB0596085). » weiterlesen

Konzernhaftung für Joint Ventures nach EU-Kartellrecht

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Das Europäische Gericht hat eine Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt, wonach die Chemieunternehmen El du Pont de Nemours und Dow Chemical gesamtschuldnerisch für eine Strafe i. H. von € 44.25 Mio. haftbar sind, welche aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten gegen ihr 50/50-Gemeinschaftsunternehmen DDE verhängt wurde (EI du Pont de Nemours and Company v Commission T-76/08 and The Dow Chemical Company v Commission T-77/08). Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Praxis, da es der Kommission erleichtern wird, die Haftung von Muttergesellschaften für ihre 50/50-Gemeinschaftsunternehmen zu begründen.

Nach EU-Kartellrecht kann das wettbewerbswidrige Verhalten eines rechtlich selbstständigen Tochterunternehmens dem Mutterunternehmen zugerechnet werden, wenn das Mutterunternehmen einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten des Tochterunternehmens ausübt. In solchen Situationen bestimmt das Tochterunternehmen sein Verhalten in wesentlichen Punkten nicht selbstständig, sondern führt lediglich Anweisungen des Mutterunternehmens aus. Bei hundertprozentigen Tochtergesellschaften gilt die widerlegliche Vermutung, dass das Mutterunternehmen nicht nur theoretisch einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten des Tochterunternehmens ausüben kann, sondern auch tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

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Neues zur Konzernhaftung für Kartellverstöße

RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Im EU-Kartellrecht kann der Kartellverstoß einer Tochtergesellschaft der Konzernmutter unter bestimmten Umständen zugerechnet werden, weil die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Verhalten am Markt nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen  Weisungen der Muttergesellschaft befolgt. Die Konzernmutter ist dann (Mit-)Adressat einer Bußgeldentscheidung der EU Kommission und haftet als Gesamtschuldner für die Bußgelder in bis zu dreistelliger Millionenhöhe. » weiterlesen