Kurz vor den vergangenen Weihnachtsfeiertagen, am 20. 12. 2011, hat die Europäische Kommission [KOM(2011) 897 endgültig] erstmals einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe veröffentlicht. Konzessionen unterfallen grundsätzlich nicht dem europäischen Vergaberecht; sie sind keine öffentlichen Aufträge. Für Konzessionen gelten daher generell keine europäischen Vergaberichtlinien. Lediglich Baukonzessionen unterliegen bislang einigen wenigen Bestimmungen des europäischen Vergaberechts. Die Europäische Kommission meint, mit der Richtlinie deshalb eine für den EU-Binnenmarkt bedeutsame Regelungslücke schließen zu können. Die Reaktionen auf den Richtlinienentwurf könnten allerdings unterschiedlicher nicht sein. Während die einen (i. d. R. Unternehmen) auf eine größere Transparenz und Fairness bei Konzessionsvergaben hoffen, lehnen die anderen (in der Hauptsache öffentliche Auftraggeber) den Richtlinienvorschlag reflexartig als zusätzliche „bürokratische Fessel“ ab.
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Zur Vergabepraxis von Strom- und Gaskonzessionen
Viele Städte und Gemeinden sind daran interessiert, sich im Bereich der Energieversorgung unternehmerisch zu betätigen und prüfen daher, ob mittelfristig Aktivitäten – z. B. durch die Errichtung von Gemeindewerke – aufgebaut werden können. In diesem Zusammenhang spielt die Kommunalisierung von Versorgungsnetzen eine wichtige Rolle. Rechtliche Grundlage für den Netzbetrieb auf dem Grund und Boden der jeweiligen Gebietskörperschaft sind Konzessionen, die von den Gemeinden auf Grundlage des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vergeben werden. Es stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie ein angestrebtes eigenes Engagement von Gemeinden oder deren Beteiligungsunternehmen im Rahmen des dort gesetzlich vorgesehenen Bewerbungsverfahrens um Strom- und Gaskonzessionen zum Vorteil des kommunalen Bewerbers berücksichtigt werden darf. » weiterlesen