Kein Recht des Betriebsrates auf Absicherung gegen (rechtswidrige) Überwachungs-möglichkeiten des Betriebsrats

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Oft genug besteht zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Streit darüber, welche Ausstattung und Materialien der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen und wofür der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat.

Schon seit langem können die Arbeitsgerichte Streitigkeiten „nicht mehr sehen“, bei denen der Arbeitgeber sich weigert, dem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Zugleich mehren sich aber auch Streitigkeiten, die eine gewisse – bisweilen paranoid wirkende – Furcht des Betriebsrates vor einer Überwachung durch den Arbeitgeber als Ausgangspunkt haben. » weiterlesen