Langzeiterkrankungen aber auch häufige Kurzerkrankungen von Arbeitnehmern können zu zahlreichen Problemen führen: Während der Arbeitgeber infolge von notwendigen Vertretungen erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, fürchtet der Arbeitnehmer oftmals um den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses. Aus diesem Grund verpflichtet das Gesetz jeden Arbeitgeber – unabhängig von der Größe des Betriebs – zu einem sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wenn ein Arbeitnehmer in dem letzten Jahr – d.h. die letzten 365 Tage ab dem Beurteilungszeitpunkt – länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist. » weiterlesen
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BAG: Attest schon ab dem ersten Krankheitstag – Arbeitgeber im Vorteil?
Arbeitgeber dürfen ohne weitere Begründung die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) schon vom ersten Tag der Erkrankung verlangen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der vergangenen Woche (5 AZR 886/11, DB 0556613).
Was auf den ersten Blick für viele Arbeitgeber ein wichtiges und als positiv empfundenes Signal beim Kampf gegen hohe Krankenstände in einem Unternehmen empfunden werden mag, ist auf den zweiten Blick nicht unproblematisch. » weiterlesen