Ist das Entfristungskonzept der Deutschen Post AG rechtswidrig?

RA/FAArbR Benjamin Onnis, FPS, Frankfurt/M.

Das interne Entfristungskonzept der Deutschen Post AG wurde vor kurzem „geleakt“ und breit in der Öffentlichkeit diskutiert.  Anscheinend haben die Niederlassungsleiter von der Konzernspitze Vorgaben erhalten, nach denen befristet angestellte Arbeitnehmer eine Anschlussbeschäftigung bei der Deutschen Post erhalten können. Den Medienberichten zufolge erhalten Arbeitnehmer nur dann ein unbefristetes Beschäftigungsangebot, wenn sie innerhalb der ersten zwei Jahre nicht häufiger als sechs Mal krank waren bzw. nicht mehr als zwanzig Krankheitstage angehäuft haben. Die Arbeitnehmer dürfen u.a. auch höchstens zwei selbst verschuldete KfZ-Unfälle mit einem maximalen Schaden von 5.000 € verursacht haben. » weiterlesen