Die Welt wird zunehmend komplexer und der Mensch mit einer Flut von Daten konfrontiert. Gleichzeitig verspricht technologischer Fortschritt der Komplexität und Datenflut Herr zu werden. Hoffnung liegt insbesondere auf künstlicher Intelligenz – auf selbstlernenden Maschinen. Sie können die Datenflut zu ihrem Vorteil nutzen, um ihren Lernprozess zu verbessern, und mögen bei abgegrenzten Fragestellungen in der Lage sein, einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte zu geben. Doch können Geschäftsleiter künstliche Intelligenz einsetzen, ohne Haftung fürchten zu müssen? Oder gehen sie umgekehrt sogar ein Haftungsrisiko ein, wenn sie auf den Einsatz künstlicher Intelligenz verzichten?
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KI-Einsatz im Vorstand und Aufsichtsrat
Sitzen bald KI-Roboter im Aufsichtsrat oder Vorstand? Über „Algorithmen im Aufsichtsrat“ bzw. „Robots in the boardroom” gibt es schon Einiges zu lesen. Internationale Praxisfälle werden aus Hongkong („Vital“) und den USA („Einstein“) gemeldet. Mit dem hiesigen Hinweis auf die §§ 76 Abs. 3, § 100 Abs. 1 AktG, wonach nur natürliche Personen zugelassen sind, ist es zwar fürs Erste getan. Neben dieser (durch künftige Gesetzgebung überwindbaren) rechtlichen Hürde besteht auch eine wesentliche technologische. Denn eine „starke“ KI, die als Superintelligenz agiert, gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben. Vielmehr existieren verschiedene Spielarten der „schwachen“ KI, die in einem begrenzten Feld (und nur dort) etwas besser als ein Mensch kann, z.B. bei der Analyse großer Datenmengen. Dass sich Vorstand und Aufsichtsrat diese IT-Expertensysteme zu Nutze machen, sollte sich von selbst verstehen. Ob die Gesellschaftsorgane auf menschliche und/oder technische Berater zurückgreifen, liegt in ihrer Verantwortung. Doch „Sitz und Stimme“ haben diese nicht, auch nicht indirekt, indem ihnen etwa bei Pattsituationen ein Stichentscheid eingeräumt wird. » weiterlesen
LEGAL TECH boomt – die Rechtsberatung geht online!
Legal Tech entwickelt sich auch in Deutschland rasant. Es gibt zahlreiche Legal Tech-Firmen, die bereits erfolgreich auf diesem Markt Fuß gefasst haben, gleichwohl hinkt der deutsche Markt dem US-, aber auch dem UK-Markt um Jahre hinterher.
‚Put the Law on your side‘ …
… heißt seit 15 Jahren der Werbeslogan von Legal Zoom, einer amerikanischen Online-Plattform, auf welcher Privatpersonen und kleine Unternehmen Assistenz bei der Erstellung rechtlicher Dokumente erhalten. Die Idee entstand aus der Tatsache, dass mehr als 70% aller KMU aus Angst vor den Kosten keinen Anwalt aufsuchen.