Das BAG hat mit Entscheidung vom 20.10.2016 (6 AZR 471/15, vgl. hierzu die Pressemitteillung des BAG) ein deutliches Zeichen für Speditionsunternehmen gesetzt:
Ein Berufskraftfahrer darf fristlos gekündigt werden, wenn er Drogen auch vor Fahrantritt konsumiert. Auf eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs oder eine festgestellte Fahruntüchtigkeit kommt es nicht an. » weiterlesen