RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.
Seit Jahren wird unter Arbeitsrechtlern diskutiert, dass der Gesetzgeber einen neuen Modus für die Durchführung der Betriebsratswahl ermöglichen sollte – die Onlinewahl. Davon versprechen sich – sofern die Manipulationsvermeidung technisch gewährleistet ist – Arbeitgeber-, Betriebsrats- und Gewerkschaftsvertreter einvernehmlich die Vermeidung unnötiger Kosten und eine höhere Wahlbeteiligung – also eine größere demokratische Legitimation für die gewählten Betriebsratsgremien. Zugleich wird aber auch allseits davon ausgegangen, dass die aktuelle Rechtslage nach BetrVG und Wahlordnung Onlinewahlen nicht zulässt. Insofern bleibt die Diskussion um die Onlinewahl eine theoretisch. Auch der aktuelle Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.04.2018, der explizit der Ermöglichung von Online-Betriebsratswahlen fördert, wird daran wohl nichts ändern. » weiterlesen