Gemäß den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten des Betriebsrats übernehmen. Dazu können auch die Kosten der anwaltlichen Beratung des Betriebsrats gehören. Es liegt auf der Hand, dass dies (Kostenübernahme für gegen den Arbeitgeber selbst gerichtete Beratung) in sich enormen Konfliktstoff birgt. Der Konflikt wird weiter dadurch angeheizt, dass Betriebsräte oft ohne Beteiligung des Arbeitgebers und ohne Beachtung der dort generell geltenden Einkaufsgrundsätze (Einholung von Vergleichsangeboten etc.) Stundenhonorare vereinbaren. » weiterlesen