Leiharbeit und dauerhafter Beschäftigungsbedarf – der Diskurs zu „vorübergehend“ dauert an

RA /Fachanwalt für Arbeitsrecht RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, michels.pmks Rechtsanwälte, Köln

RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, michels.pmks Rechtsanwälte, Köln

Wenig ist so dauerhaft wie die Diskussion über das Tatbestandsmerkmal „vorübergehend“ in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG. Dieser schreibt vor, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nur vorübergehend erfolgen darf. Was das bedeutet, darüber herrscht in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur keine Einigkeit. Das BAG entschied lediglich, dass der zeitlich nicht begrenzte Einsatz eines Leiharbeitnehmers anstelle eines Stammarbeitnehmers nicht gestattet sei (vgl. BAG, Beschlüsse vom 10.7.2013 – 7 ABR 91/11 und 30.9.2014 – 1 ABR 79/12). » weiterlesen

Weitergabe vertraulicher Unterlagen durch Betriebsratsmitglied – (k)ein fristloser Kündigungsgrund?!

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Das Betriebsratsgremium und seine Mitglieder sind stets bestrebt, möglichst viele Informationen zu sammeln, um das strukturelle Informationsdefizit gegenüber dem Arbeitgeber abzubauen und damit Handlungs- und Verhandlungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmervertretung zu verbessern. Nicht selten sind die Betriebsratsmitglieder, gerade wenn der Arbeitgeber mit Informationen knausert, in der Versuchung, sich Informationen im Wege der Selbsthilfe anzueignen. » weiterlesen