1. Die Oppositionsfraktionen haben vor einigen Wochen im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur „Frauenquote“ im Aufsichtsrat und – zum Teil – auch in weiteren Führungsgremien von Unternehmen vorgelegt (Entwürfe eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien [GlTeilhG, BT-Drucks. 17/11139] und eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen [ChGlFöG, BT-Drucks. 17/8878]). Auch wenn die Entwürfe in einigen Punkten der Kritik an früheren Entwürfen mit gleichem Ziel Rechnung tragen, können Sie in der vorliegenden Form nicht überzeugen.
Zunächst aber gilt es festzuhalten: Das mit den vorgeschlagenen Regelungen betreffend die Gleichstellung berufstätiger Frauen und Männer verfolgte generelle Anliegen, die Gleichstellung von Frauen in den Fokus zu nehmen und zu fördern, verdient nachdrückliche Unterstützung. Die Entwürfe verfehlen aber das selbstgesetzte Ziel einer Gleichstellung der Geschlechter, weil sie die Ursachen für die mangelnde Präsenz von Frauen in Führungspositionen in Deutschland – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere Kindern – überhaupt nicht in den Blick nehmen und andererseits den Fokus mit Führungspositionen in der Wirtschaft willkürlich auf einen kleinen Teil der Führungspositionen beschränken, bei denen sich das gleiche Problem stellt.