Nach zähem Ringen scheint der Weg für das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Sorgfaltspflichtengesetz, nun frei. Die Verabschiedung soll noch vor der politischen Sommerpause erfolgen und international agierende Unternehmen somit ab 2023 hinsichtlich der Achtung international anerkannter Menschenrechte in ihren Lieferketten in die Verantwortung genommen werden. Dabei ist das Gesetz zunächst nur auf Unternehmen mit mehr 3.000 Mitarbeitern anwendbar, allerdings sinkt dieser Schwellenwert bereits 2024 auf 1.000 Mitarbeiter. Ungeachtet dessen ist von einem Streueffekt auszugehen, der auch mittelständische Unternehmen erfasst. » weiterlesen
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Regierungsentwurf zum Lieferkettengesetz – neue Compliance Pflichten für Unternehmen
Mit dem Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 01.03.2021 endet vorerst das zähe Ringen um einen Kompromiss für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regulierung. Betroffen sollen ab dem 01.01.2023 zunächst inländische Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmern sein, ab 2024 sollen die Anforderungen auch für Unternehmen mit regelmäßig mindestens 1.000 Arbeitnehmern gelten. Statt konkreter Handlungspflichten normiert der Gesetzentwurf eher vage Organisations- und Veröffentlichungspflichten – für Unternehmen stellt sich die Frage, was zukünftig im Compliance Bereich mit Blick auf Lieferketten zu beachten ist.