Die britische Entscheidung, die EU zu verlassen, hat eine Vielzahl von Auswirkungen. Diese werden auch das Gesellschaftsrecht betreffen, weil das common law in Zukunft eine weniger prominente Rolle spielen wird. Es bleibt abzuwarten, was dies für die gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben im Gesellschaftsrecht – man denke nur an die Aktionärsrechterichtlinie und die SUP – bedeuten wird.
Britische Gesellschaftsformen haben dem europäischen Gesellschaftsrecht in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder neue Impulse gegeben. Zu nennen sind hier u.a. die klassischen Fälle Daily Mail (Rs. C-81/87) und Centros (Rs. C-212/97). Spätestens die Entscheidung in der Rs. Überseering (C-208/00) war der Ausgangspunkt für den Siegeszug der Gründungstheorie und führte zu einem erheblichen Popularitätsgewinn der britischen Limited, welche in großem Umfang auch von deutschen Gründern für im Wesentlichen deutsche Unternehmungen und Geschäftsideen genutzt wurde.