Die Vergütungsstruktur von Managern – insbesondere von Banken – provoziert. Das zeigen die mit großer Mehrheit angenommene „Abzocker-Inititative“ in der Schweiz und die auf dem Fuße folgende Reaktion der EU-Kommission, Banker-Boni zu begrenzen. Dabei spielt kaum (noch) eine Rolle, ob die Vergütungsgestaltung wirklich einen ursächlichen Beitrag zur Finanzkrise geleistet hat und dass die Zahlungen selbst in ihrer Summe weit hinter dem zurückbleiben, was etwa für die Rettung maroder Staaten aufgebracht wurde.
Volkes Stimme hat hier durchaus zu Recht das Gefühl, dass nicht nur Leistung entgolten wird und dass das System zum Missbrauch an manchen Stellen geradezu einlädt. Denn schließlich geht es in den meisten Fällen um die Bezahlung von „Angestellten“ und nicht von Menschen, die – wie Bill Gates – ihren Reichtum durch eigener Hände Arbeit geschaffen haben.
Auch der deutsche Gesetzgeber sollte daher handeln – und zwar schnell. Dabei drängt sich in erster Linie auf, die Versäumnisse zu korrigieren, die bei der Einführung des „Vergütungsvotums“ in § 120 Abs. 4 AktG durch das das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) im Jahre 2009 gemacht wurden.