Eine vom BMJV eingesetzte Expertenkommission hat am 20.04.2020 ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vorgelegt. Der nach dem Ort der abschließenden Klausurtagung der Kommission benannte „Mauracher Entwurf“ beruht auf dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Rz. 6162-6165) und zielt darauf ab, das Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).