Das Mediationsgesetz ist in Kraft – Bedeutung für die Praxis

RA Dr. Andreas Hacke, Partner, Zwanzig Hacke Meilke & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf

Am 26. 7. 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Begleitend wurden Bestimmungen der verschiedenen Gerichtsverfahrensgesetze geändert. Mit dem Mediationsgesetz erhält das Verfahren der Mediation nun erstmals in Deutschland eine eigene gesetzliche Regelung.

 Was sind die für die Praxis wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes?

 Das Gesetz stellt klar, dass Mediationsverfahren vertraulich sind, ihre Inhalte also grundsätzlich nicht öffentlich werden dürfen. Das war auch bislang in der Praxis die Regel und war und ist häufig ein wesentlicher Grund dafür, dass gerade auch die an Wirtschaftskonflikten Beteiligten vor einem öffentlich ausgetragenen Rechtsstreit den Versuch einer Mediation unternehmen. Schließlich können sie so Lösungen ihrer Konflikte ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten und dadurch Betriebsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen schützen.

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Das neue Mediationsgesetz

In seltener Einmütigkeit haben alle fünf Fraktionen am 30.11.2011 im Rechtsausschuss für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation gestimmt, so dass das Gesetz am 15. 12. 2011 in letzter Lesung den Bundestag passieren konnte. Damit neigt sich ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren mit einer deutlichen Verspätung seinem Ende zu, war doch die Umsetzungsfrist für die Mediationsrichtlinie 2008/52/EG schon am 20. Mai 2011 abgelaufen. Es steht allerdings noch die Zustimmung der Länderkammer aus, die angesichts der Zumutungen, die das Gesetz für die Mediationsprojekte der Länder bereithält, durchaus offen ist. Stimmt der Bundesrat zu, so wird das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. » weiterlesen