OLG Frankfurt stärkt Vorstandskompetenz beim Unternehmenserwerb

In einem für die M&A-Praxis bedeutsamen Urteil vom 7.12.2010 hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgehalten, dass der Erwerb einer Beteiligung unabhängig von der hierbei geschaffenen Anteilsquote bei der erwerbenden Aktiengesellschaft  zu den  vorstandsautonomen Geschäftsführungsangelegenheiten gehört, wenn die Satzung den Unternehmenserwerb  generell zulässt. Das folgt aus § 76 AktG („Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten“).

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