Der am 26. 10. 2012 vom Plenum des Europäischen Parlaments (EP) verabschiedete Standpunkt zur Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie einer ergänzenden, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) beinhaltet auch im Hinblick auf die Regelungsbereiche Handel, Derivate und Marktinfrastrukturen ebenso zahlreiche wie weit reichende Änderungen und Ergänzungen gegenüber den im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission.
Für diese Regelungsbereiche ist das mit Blick auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise im Rahmen der G20-Übereinkünfte geprägte und von dem für MiFID2/MiFIR verantwortlichen Berichterstatter MEP Markus Ferber (CSU) wiederholt in Erinnerung gerufene Leitmotiv „kein Markt, kein Marktteilnehmer, kein Marktgeschäft ohne Regulierung“ prägend. Umgesetzt werden soll dieser Grundsatz im Hinblick auf die Finanz- und Terminmärkte durch weiter reichende und möglichst umfassende Regulierungen (neben MiFID2/MiFIR sind hier u. a. EMIR, MAD/MAR und der US-amerikanische Dodd Frank Act zu nennen), flankiert durch die weitere regulatorische Durchdringung des sog. Schattenbankensektors (hierzu zählt man derzeit u. a. Geldmarktfonds, Verbriefungen oder Repogeschäfte).