RegE für das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet

RA Dipl.-Kffr. Dr. Katharina Stüber, Senior Associate, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

RA Dipl.-Kffr. Dr. Katharina Stüber, Senior Associate, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 06.01.2016 wurde der RegE für ein Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FimanoG) verabschiedet.

Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, die entgegen der ursprüchlichen Planung in zwei Schritten erfolgen soll: die sog. MiFID II (RL 2014/65/EU) und die sog. MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014) sollen erst mit einem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz umgesetzt werden, da diese Regelungen nach aktuellen Planungen der EU-Kommission erst ab dem 03.01.2018 Geltung beanspruchen sollen.

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MiFID 2: Neue Regeln für Finanzmärkte und Wertpapierdienstleistungen

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Am 20. 10. 2011 hat die EU-Kommission Vorschläge für eine weitergehende Regulierung von Finanzmärkten und Wertpapierdienstleistungen vorgelegt. Anknüpfungspunkt sind die bestehenden Regeln der RL über Märkte für Finanzinstrumente (RL 2004/39/EG vom 21. 4. 2004; Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID“). Das vorhandene Regelungsgerüst der MiFID soll zwar bestehen bleiben, inhaltlich ist aber eine grundlegende Überarbeitung beabsichtigt (die Kommission spricht selbst von einer „Neufassung“). Hinzu kommen soll eine – zu gegebener Zeit unmittelbar anwendbare – Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – „MiFIR“). Dies ist zu berücksichtigen, wenn im allgemeinen Sprachgebrauch (und auch hier) vereinfachend und schlagwortartig von „MiFID II“ die Rede ist. Den aktuellen Vorschlägen vorausgegangen war eine öffentliche Konsultation seitens der EU-Kommission („MiFID-Review“, Konsultationspapier vom 8. 12. 2010).

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