Das Kabinett wird am 11.12.2014 den Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschieden. Mit diesem Gesetz soll erstmals eine verpflichtende Frauenquote für Aufsichtsräte eingeführt werden – ein Paradigmenwechsel in der deutschen Gleichstellungspolitik.
Der Entwurf sieht eine Mindestquote von 30 Prozent Frauen (und 30 Prozent Männern) für Aufsichtsräte in Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung nach MitbestG, MontanMitbestG oder MitbestErgG unterliegen. Europäische Gesellschaften sind auch betroffen, sofern sie nach dem SE-Beteiligungsgesetz mitbestimmt sind. » weiterlesen