Erheischt „anonymes Kapital“ die Montan-Mitbestimmung?

Das Mitbestimmungsgesetz möge in Richtung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes verändert werden. Dies hat der Bundestagspräsident Lammert (CDU) auf einer DGB-Veranstaltung angeregt (FAZ v. 13.2.2014). Dann würde das doppelte Stimmrecht des (letztlich von der Aktionärsseite gestellten) Aufsichtsrats-Vorsitzenden gestrichen. Es käme in Patt-Situationen auf das „weitere Mitglied“ an, das auch als neutrale Person bezeichnet wird. An dem Vorstoß ist bemerkenswert, dass es dazu weder im Koalitionsvertrag noch im Wahlprogramm der Partei, welcher der Vorschlagende angehört, eine Aussage gibt. Daher mag man ihn als lediglich rhetorischen Versuchsballon ansehen.

Hier interessiert die Begründung, mit der die „verfassungsrechtlichen Bedenken“ vom Bundestagspräsidenten erkannt und abgetan wurden. Erkannt wurde, dass Eigentümerrechte arg eingeschränkt werden. Aber, so wird Lammert zitiert: Mit dem starken Wachstum der Finanzmärkte hätten sich im Laufe der Jahrzehnte auch die Eigentümer verändert. Wo einst „persönlich identifizierbare Unternehmer“ aufgetreten seien, agiere heute „anonymes Kapital“; oft seien es Vertreter von Fondsanlegern, die selbst nicht wüssten, wo ihr Geld investiert sei. » weiterlesen