EU-Richtlinienvorschlag zu Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette

RA Christian Ritz, LL.M. (USYD), Partner / RA Dr. Sebastian Gräler, Counsel, beide Compliance & Investigations, Hogan Lovells

Die zukünftigen Anforderungen an die Einhaltung umfassender Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haben sich nochmals erheblich verschärft. Der gestern veröffentlichte Vorschlag der EU Kommission für eine Richtlinie zur „Corporate Sustainability Due Diligence“ samt Annex („RL-Entwurf“) geht größtenteils deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz („LkSG“) hinaus. Unternehmen, die sich derzeit bereits in der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Richtlinie und -Prozessen zur Umsetzung der sich stetig fortentwickelnden ESG-Vorgaben befinden, sollten dies berücksichtigen.

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Bundeskartellamt billigt zwei Nachhaltigkeitsinitiativen – erteilt aber keine Carte Blanche

RA Dr. Florian Huerkamp, MJur (Oxford) / RA Dr. Marcel Nuys, Herbert Smith Freehills

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen zwei Nachhaltigkeitsinitiativen im Lebensmitteleinzelhandel. Konkret ging es um Kooperationen zur Gewährung existenzsichernder Löhne im Bananensektor sowie zur Ausweitung der Initiative „Tierwohl“. Auch wenn in diesen Fällen keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken bestanden, erinnern die Entscheidungen erneut daran: Auch wer „Gutes im Schilde“ führt, muss sich am Kartellrecht messen lassen.

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Neuer Rechtsrahmen für Grüne Finanzierungen

RA Dr. Hendrik Haag, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt

Seit vor über zehn Jahren die ersten Grünen Anleihen erschienen, hat sich der Markt für dieses Finanzierungsprodukt rasant entwickelt. Das weltweite Emissionsvolumen für das Jahr 2020 wird auf über 250 Mrd. Euro geschätzt, davon mehr als die Hälfte von europäischen Emittenten. Die Attraktivität des Segments zieht freilich zunehmend Trittbrettfahrer an. Nicht immer ist ganz klar, welche ökologischen Ziele mit dem geliehenen Geld eigentlich verfolgt werden sollen und wie sichergestellt ist, dass die Mittel auch tatsächlich zum angegebenen Zweck eingesetzt werden. Bisher fehlt es nämlich an einem verbindlichen Regelwerk, nach dem Grüne Anleihen zuverlässig von gewöhnlichen Emissionen unterschieden werden können. Zwar gibt es Standards von Marktorganisationen wie etwa die Green Bond Principles der International Capital Market Association; eine effektive Kontrolle des Mitteleinsatzes findet aber praktisch kaum statt.

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Green Finance: Was genau gilt als nachhaltig? – Exkurs zur aktuellen Diskussion

RA Alexandra Hagelüken, Partnerin und Vice Chair des globalen Finance Departments / Peter Neuböck, Associate, Latham & Watkins

Das gesteigerte gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber einer nachhaltigeren Lebensweise macht auch vor der Finanzwelt keinen Halt. Green Bonds & Co. gelten schon lange nicht mehr als esoterische Finanzprodukte, sondern bieten vielmehr attraktive Möglichkeiten, Investmentportfolios zu diversifizieren. Grüne Finanzierungen befinden sich auf dem Vormarsch: Unternehmen widmen sich vermehrt dem Thema.

Trotz dieser Entwicklung und der Vielzahl von nachhaltigen Finanzprodukten auf dem Markt stimmen Experten überein, dass die generelle Frage – was genau gilt als nachhaltig und grün? – noch nicht vollständig beantwortet und insbesondere nicht geregelt ist: Es fehlt das rechtlich verbindliche Rahmenwerk, insbesondere eine einheitliche Taxonomie von grüner bzw. nachhaltiger Finanzierung.

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