Heute tritt die AÜG-Reform in Kraft. Sie bringt die umfangreichste Reform seit den Hartz-Reformen 2003. Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen müssen sich auf erhebliche Änderungen einstellen und sowohl Prozesse umstellen als auch ihre Verträge anpassen. Nicht für alle Änderungen gibt es eine Übergangsfrist, so dass bereits jetzt gehandelt werden muss. Das gilt insbesondere für Dienst- und Werkverträge, auch für Altverträge, die schon nach der Papierform gefährlich nah an der Grenze zur Arbeitnehmerüberlassung sind.
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AÜG-Reform 2017: Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind da!
Rechtzeitig zum Inkrafttreten der AÜG-Reform zum 1. April 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Geschäftsanweisung zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) aktualisiert und in das Format „Fachliche Weisungen“ überführt. In zwei wesentlichen Punkten der Reform, die von Experten unterschiedlich beantwortet wurden, schaffen die Weisungen für die Praxis Klarheit. » weiterlesen