Verlangen öffentliche Auftraggeber von den Bietern bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen Nachweise, müssen diese nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in einer abschließenden Liste zusammengestellt werden. Diese auf den ersten Blick selbstverständliche Regelung hat für die Teilnehmer eines Ausschreibungswettbewerbs große Bedeutung. Die Regelung ist Ausfluss des vergaberechtlichen Anliegens, die gemäß der VOL/A durchzuführenden Beschaffungsverfahren transparent zu gestalten und die Quote formal fehlerhafter Angebote zu senken. Denn nur ein vollständiges und formal einwandfreies Angebot kann von den öffentlichen Auftraggebern gewertet werden. Andernfalls droht dem betroffenen Bieter der Angebotsausschluss. » weiterlesen
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Kommunen müssen Öko-Autos beschaffen
Mit der am 12. 5. 2011 in Kraft getretenen sog. „Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung“ (BGBl. Teil I Nr. 21, S. 800 ff.) müssen öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Städte und Gemeinden, umweltfreundliche Straßenfahrzeuge beschaffen. Die Verpflichtung gilt für den Kauf von Pkw, Nutzfahrzeugen und Bussen, deren geschätzter Auftragswert den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert (allgemein: 193.000 € bzw. in den Sektorenbereichen Trinkwasser-/Energieversorgung oder Verkehr: 387.000 €) überschreiten. » weiterlesen