Jetzt kommt Bewegung in das europäische Gesellschaftsrecht! Am 25.4.2018 hat die EU-Kommission zwei neue Richtlinien vorgeschlagen. Sie sind Bestandteil eines Company Law Package, das schon im vorigen Jahr angekündigt war und immer wieder verschoben wurde. Die Verzögerung hatte wohl den Grund, das Polbud-Urteil des EuGH vom Oktober 2017 einzuarbeiten. Denn der eine RL-Vorschlag betrifft die grenzüberschreitende Mobilität von Kapitalgesellschaften, also die lange erwartete „Sitzverlegungs-Richtlinie“. Es sollen verbesserte und zum Teil neue Regeln für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel eingeführt werden. Die vom Verwaltungssitz isolierte Verlegung des Registersitzes wird ermöglicht, so wie der EuGH in der Sache „Polbud“ geurteilt hat. Dem Minderheits-, Gläubiger- und auch Arbeitnehmerschutz sei Rechnung getragen, beteuert die Kommission bei der Vorstellung ihres Vorschlags; auch „künstliche Konstrukte, durch die ungebührliche Steuervorteile erlangt“ werden könnten, seien untersagt. Das alles wird gewiss für Diskussionsstoff sorgen – und es wird dauern, bis die beschlossene Richtlinie das Amtsblatt ziert. » weiterlesen