Der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes gilt grundsätzlich nicht für Mitglieder der Organe einer juristischen Person, z.B. GmbH-Geschäftsführer. Das BAG musste sich in seinem Urteil vom 21. September 2017 (2 AZR 865/16) mit der Frage auseinandersetzen, ob dies auch dann der Fall ist, wenn ein Unternehmen Beschäftigte ab einer gewissen Führungsebene systematisch zu Geschäftsführern bestellt und deren Befugnisse im Innenverhältnis beschränkt sind. » weiterlesen