Zum 1.12.2021 ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Regelungen ist § 25 TTDSG, der die Einwilligung in den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien betrifft. Zur Einholung der Einwilligung nutzen Unternehmen i.d.R. ein entsprechendes Banner, das z.B. auf der Webseite oder der App, platziert wird. In einer Orientierungshilfe vom 20.12.2021 gibt die Datenschutzkonferenz (DSK) u.a. Hinweise zur Ausgestaltung eines solchen Einwilligungsbanners (vgl. dazu auch Schürmann/Mehl in DB 2022 Heft 5, M18). Die wesentlichen Ansichten werden im Folgenden besprochen.