EU-Richtlinienvorschlag zum Schutz von Whistleblowern

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Whistleblower in Deutschland verlieren ihren Job“ titelt ZEIT ONLINE am 23.05.2018. Im Auftrag der ZEIT hat das Whistleblower Netzwerk (www.whistleblower-net.de) eine Umfrage unter 20 deutschen Whistleblowern ausgewertet und kam zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der Whistleblower nach den Enthüllungen ihren Job verloren oder „in den Ruhestand versetzt“ wurden. Zwölf der befragten Whistleblower gaben zudem an, bis heute an gesundheitlichen Belastungen zu leiden, die mit dem Whistleblowing-Prozess im Zusammenhang stünden. Fast parallel hierzu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzesentwurf im Sächsischen Landtag eingebracht, der einen besseren Schutz von hinweisgebenden sächsischen Beamtinnen und Beamten vorsieht, (Sächsischer Landtag, Drucks. 6/33335). Mit dem Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, dass Whistleblower im öffentlichen Dienst, die sich unter Verletzung ihrer Verschwiegenheitspflicht an ihre Vorgesetzten, eine außerdienstliche Stelle oder die Öffentlichkeit gewandt haben, strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht verfolgt werden.  » weiterlesen