Das neue EU-Patentsystem und seine Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis

RA Alexander Harguth, Partner, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

Das Europäische Parlament hat am 11. 12. 2012 den Regelungsrahmen für einen neuen einheitlichen Patentschutz in der EU verabschiedet. Der seit 40 Jahren andauernde Streit über diese einheitliche Lösung wird durch das verabschiedete „EU-Patentpaket“ beendet. Das geschieht nicht i. S. aller EU-Staaten. Italien und Spanien haben sich an der Lösung nicht beteiligt und wehren sich derzeit, wohl aber vergeblich, beim Europäischen Gerichtshof gegen den Alleingang der anderen EU Staaten.

Im Wesentlichen beinhaltet das EU-Patentpaket ein „Unionspatent“, das über die Landesgrenzen hinaus in 25 EU-Staaten Geltung haben wird. Ferner ist ein „Unionspatentgericht“ vorgesehen, das zentral für Patentstreitigkeiten mit Gerichtsgewalt über 25 EU-Saaten ausgestattet ist. Das Unionspatentgericht wird auf die Grundlage eines internationalen Übereinkommens gestellt, während sich die Rahmenbedingungen für das neue Unionspatent und die zugehörigen Sprachenreglungen in gesonderten EU-Verordnungen finden. Die EU erhofft sich mit dem neuen EU-Patentsystem, dass die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und Japan gestärkt wird. Die Erlangung von europaweitem Patentschutz soll günstiger und einfacher werden, was vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Gute kommen soll.

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Rückschlag für die europäische Stammzellforschung?

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Am 10. 3. 2011 legte der Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, seine Schlussanträge zu einem aufsehenerregenden Verfahren hinsichtlich der Patentierbarkeit von Erfindungen unter Nutzung embryonaler Stammzellen vor. Grundlage der dem EuGH vom BGH vorgelegten Entscheidung ist ein im Jahr 1999 erteiltes Patent des Erfinders Prof. Dr. Brüstle. Dieser hatte unter Verwendung embryonaler Stammzellen eine Erfindung zum Patent angemeldet, das unter anderem „isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung aus embryonalen Stammzellen unbegrenzter Menge, die Verwendung der neuralen Vorläuferzellen zur Therapie von neuralen Defekten und zur Gewinnung von Polypeptiden“ zum Gegenstand hat. » weiterlesen