Keine Klarheit bei Arbeitnehmerüberlassung im Maler- und Lackiererhandwerk

RAin/FAinArbR Nadja Roß-Kirsch, Rödl & Partner, Eschborn

Infolge der Einigung der Parteien auf einen Vergleich, blieb eine höchstrichterliche Klärung im Rahmen der Sprungrevision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Frage der Zulässigkeit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos für die Leiharbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (4 AZR 140/16) am 23. November 2017 aus. Während die Vorinstanz (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015 – 4 Ca 4402/15) von einer Zulässigkeit ausgegangen war, soweit das Arbeitszeitkonto nur zum Stundenabbau in den Wintermonaten und  der Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen in dieser Zeit dient, steht dies im Widerspruch zur einhelligen Ansicht von Zoll und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). » weiterlesen